Kindergarten und Schule – zwei Welten auf Kollisionskurs?
18. Januar 2010 von Heinz-Josef Kessmann
zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen” – das ist der etwas sperrige Titel des Diskussionsentwurfs in der Weiterentwicklung der bisherigen Bildungsvereinbarung für die Tageseinrichtungen für Kinder. Und dieser Titel macht auch gleich den ersten und wichtigsten Unterschied zur bisherigen Vereinbarung deutlich: Es geht nicht mehr ausschließlich um die Bildungsarbeit in Tageseinrichtungen für Kinder, sondern um den gesamten Zeitraum des Elementar- und des Primarbereiches von 0 bis 10 Jahren.
Dieser Entwurf wird zur Zeit auf allen Ebenen der Fachöffentlichkeit diskutiert. Danach wird es eine Erprobung dieser Empfehlungen in einer begrenzten Zahl von Tageseinrichtungen und Schulen geben. Aber auch die anderen Einrichtungen dürfen mit den Empfehlungen arbeiten und sich an der Diskussion zum Entwurf beteiligen. Wir meinen, dass dies eine gute Gelegenheit ist, die Diskussionen und die anschließende Meinungsbildung in der Caritas auf eine wirklich breite Basis zu stellen. Dazu möchten wir erstmals die Möglichkeiten eines Diskussionsblogs nutzen. Auf dieser Seite sind Sie aufgerufen, uns Ihre Einschätzungen, Diskussionsbeiträge und später auch erste Erfahrungen zum Entwurf der Empfehlungen mitzuteilen, unsere Stellungnahmen zu kommentieren und auch miteinander in die Diskussion zu kommen.
Der Zeitpunkt für eine erste Einschätzung ist günstig. In dieser Woche wird auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ihre Stellungnahme verabschieden. Der wichtigste Kritikpunkt ist für mich dabei folgender: Es ist in dem jetzt vorliegenden Entwurf nicht gelungen, die unterschiedlichen Ansätze und Verständnisse von Bildung in Tageseinrichtungen auf der einen und schulischer Bildung im Primarbereich auf der anderen Seite zu integrieren und einen einheitlichen Ansatz zu beschreiben. Dies wird an vielen Punkten deutlich: Beim Bildungsverständnis, bei der Frage von Beobachtung und Dokumentation, bei der Darstellung der Bildungsbereiche – immer ist eine der beiden Vorstellungen dominant. Es gelingt, die Unterschiede deutlich zu machen – der angestrebte gemeinsame Ansatz ist noch nicht erkennbar.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Bildungsvereinbarung und Empfehlung zur Bildungsförderung ist der Umfang. Allein 41 Seiten umfasst in den neuen Empfehlungen die Konkretisierung der zehn Bildungsbereiche bis hin zur konkreten Benennung von “Leitfragen zur Unterstützung und Gestaltung von Bildungsmöglichkeiten” und der Auflistung von “Materialien/Settings als Denkanstöße”. Je häufiger ich das lese, um so stärker frage ich mich, ob das wirklich in ein Papier hineingehört, das auf Landesebene “Vereinbarungen über Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit” beschreiben soll – das wenigstens sagt § 26 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes über die Ziele für ein solches Papier. Oder steht da vielleicht doch in Analogie zum Schulbereich die Idee eines Lehrplans für die Tageseinrichtungen im Hintergrund? Ihre Einschätzung auch zu dieser Frage würde mich sehr interessieren.
In einem Punkt sind sich aber Bildungsvereinbarung und Empfehlungen zur Bildungsförderung ganz ähnlich – konkrete Aussagen zu den notwendigen Rahmenbedingungen für die angestrebte Bildungsarbeit sind Mangelware.
Heinz-Josef Kessmann
Diözesancaritasdirektor

Zu dem vorliegenden Entwurf kann ich nur sagen: Ungenügend ! Setzen !
Sowohl der Umfang als auch die gespaltenen Ansätze der Arbeit in zwei Institutionen lassen wenig Sinn für ein Zusammenwachsen von diesen noch so unterschiedlichen Positionen im Elementarbereich erkennen.
Ist damit dieser Entwurf eine Hilfe für die engagierten Pädagogen?
Dies ist der Entwurf zu diesem Zeitpunkt nicht!
Sehr schwankend schreiben die Autoren über das Lernen heute, die Bildung heute und verwischen damit auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu Entwicklung, Ressourcenorientierung und Selbstbildungspotentialen der
Kinder in den Altersstufen von 0 bis 10 Jahren .
Die zahlreichen verpassten Möglichkeiten in diesem Entwurf benötigen ein hohes Quantum an Zeit, in einen sinnvollen Zusammenhang für die Kinder, die Pädagogen und die fragenden Eltern weiterentwickelt zu werden!
Oder in Beteiligung der Betroffenen und der Experten!
Aber niemand hat Zeit heute – und vergisst dabei, dass mehr als dreißig Jahre die Diskussion über Bildung in Deutschland geführt wird.
Wann kommen wir im Elementarbereich zu tatsächlich umfassenden Neuerungen, zu denen nicht zuletzt verbesserte Rahmenbedingungen gehören?
Die Bildungsvereinbarung vergaß die Rahmenbedingungen und die Übergänge zur Schule. Die ‘Empfehlungen’ versuchen beide Bereiche zu berücksichtigen, stiften für Praktiker meines Erachtens mehr Verwirrung in Begrifflichkeiten und vergessen ebenso, dass jede pädagogische Arbeit für seine Struktur- und Prozessqualität exakt beschriebene Rahmenbedingungen und Prozesse benötigt !
Und noch eins: Mindestens ein wenig erkennbare Begeisterung für eine Weiterentwicklung oder auch Liebe für ein anderes Lernen im 21. Jahrhundert, die erkennbar wird für die Leser, hätte dieser Emphelung sicher nicht geschadet .
Herzlich ! Maria Beckermann
Der Versuch, eine Bildungsempfehlung für Kinder von 0-10 Jahren zu schaffen, ist bei dem unterschiedlichen Verständnis von Bildung in Tageseinrichtungen und Schulen schwer vorstellbar. Auch der vorliegende Entwurf kann nicht über diese Unterschiede hinwegtäuschen. Papier ist geduldig- doch leider folgt dann in der Regel ein vorschneller Beschluss ohne sich kritisch damit auseinanderzusetzen, welche Bedingungen nötig sind, um Mitarbeiter aus Tageseinrichtung und Schule -insbesondere auch OGGS – mit auf den gemeinsamen Weg zu nehmen.
Zwingend notwendig ist eine Erprobungsphase, wissenschaftlich begleitet und am Ende eine Evaluation und ggf. Veränderungen bevor alle Beteiligten in eine unausgegorene Richtung rennen. Ich stelle mir allerdings die Frage: Führt diese Bildungsempfehlung zu Lern- und Bildungsförderung für alle – auch für Kinder mit Behinderung und somit zur geforderten Chancengleichheit für alle Kinder?
Schön wärs! Ich glaube man sollte doch noch mal die Rahmenbedingungen und unser Schulsystem in den Blick nehmen!!!
Grüße E. Bubikat
Empfehlungen einer Bildungsförderung für Kinder von 0 -10 Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder und Schule – eine Chance die durch diese Vorlage gelingen kann?
Die gemeinsame Verantwortung für Bildung wird über das unterschiedliche Bildungsverständnis nicht hinwegtäuschen. Ein Problem wird die Definition eines einheitlichen Bildungsbegriffs bleiben. In Tageseinrichtungen für Kinder wird das Kind als Akteur seiner Entwicklung gesehen, die Beobachtung und Dokumentation dient den Fachkräften dazu, den kindlichen Entwicklungsprozess zu unterstützen. In der Schule ist das Kind Lernender, die Beobachtung und Dokumentation dient der Beurteilung und Bwertung der Leistung, die im Zeugnis wieder zu finden ist.
Eine gute Kooperation zwischen Tageseinrichtungen und Schule und somit einer gelingenden Übergangsgestaltung kann nicht durch die Vorgaben im Entwurf der Empfehlungen zur Bildungsförderung gelingen.
Die politische Chance wird vielmehr in zukünftigen gemeinsamen Fortbildungen von Fachkräften und Lehrkräften liegen, um voneinander zu wissen und Gemeinsamkeiten als Partner auszubauen.
Für das Gelingen bedarf es der Verbesserung der Rahmenbedingungen für beide Einrichtungen inclusive der Offenen Ganztagsschule, damit diese Zusammenarbeit nicht weiterhin von einzelnen Personen und deren Engagement vor Ort abhängen wird.
Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit die Systeme Tageseinrichtungen für Kinder und Schule zusammenzubringen, damit Kinder keinen “Bruch” in ihrer Lernbiographie erfahren, steht für mich außer Frage. Dieses Ziel mit dem vorliegenden Entwurf einer Empfehlung zur Bildungsförderung erreichen zu können, bezweifele ich sehr.
Trotz hochkarätiger Besetzung in Workshops und einer Fachtagung, ist es meiner Meinung nach nicht gelungen, ein gemeinsames Bildungsverständnis herbeizuführen. Dieses wird im Entwurfstext durch widersprüchliche Aussagen immer wieder deutlich. Der Text wirkt auf mich eher so, als sollten beide Systeme zu “Ihrem Recht” kommen”, eine wirkliche Annäherung erkenne ich jedoch nicht.
Es stellt sich die Frage, wie es dann auf der Ortsebene gelingen soll?
Völlig zu kurz kommt meines Erachtens der Aspekt der unterschiedlichen Rahmenbedingungen beider Systeme.
Eine tatsächliche “Veränderung” herbeiführen zu wollen, bedarf der Berücksichtigung zeitlicher Ressourcen auf allen Seiten, so dass Mitarbeiter/innen der Tageseinrichtungen und Lehrkräfte in den Austausch kommen und gemeinsame Fort- und Weiterbildungen wahrnehmen können. Denn auch diese Menschen haben eine eigene Lernbiographie und müssen umdenken.
Vielleicht wäre eine graviernde Veränderung bereits in den jeweiligen Ausbildungsinhalten von Erzieher/innen und Lehrkräften von Nöten? Denn die Erfahrung zeigt, dass ein alleiniges Inkraftsetzen neuer Vereinbarungen oder Erlasse eine “echte” Kooperation bisher noch nicht ermöglicht hat.
Ich hoffe, dass trotz anderer Erfahrungswerte in diesem Fall eine umfangreiche Evaluation erfolgen wird und gewonnene Erkenntnisse auch vor Inkraftsetzung berücksichtigt und neu diskutiert werden.
Wie heißt es so schön: “Die Hoffnung stirbt zuletzt!”
Jutta Brüggemann
Die Betrachtung des gesamten Bildungsweges von Kindern im Alter von 0-10 Jahren für die Entwicklung einer neuen Bildungsempfehlung halte ich zunächst für fortschrittlich. Hierbei bedarf es konsequenterweise aber der stärkeren Berücksichtigung der Perspektive der Kinder und zwar mit dem, was sie an Potentialen mitbringen und was sie an bildungsförderlichen Bedingungen brauchen.
Die Gegensätzlichkeit in der Ausgangssituation resultiert einerseits aus der kind-und prozessorientierten Begleitung von Kindern in der Kita und anderseits aus der normorientierten Sichtweise und Praxis der Schule.
Kein Wunder, wenn der “Gemeinsame Unterricht” nicht mitgedacht wurde, denn der würde noch mehr Binnendifferenzierung und individuelle Bildungsansätze erfordern. Notwendig erscheint mir ein aufeinander aufbauendes System zu entwickeln mit gemeinsam zu definierenden langfristigen Zielen.
Das bedürfte meiner Meinung nach einer weitgehenden Überarbeitung des Entwurfes und des weiteren Exkurses mit Bildungsexperten und Vertretern der Praxis. Die gemeinsame Fortbildung als neue Chance?
Ja ,die gemeinsame Fortbildung aller pädagogischen Kräfte als neue Chance der Weiterentwicklung von zwei Systemen !
Dies geht meineserachtens nur in einem langfristigen Diskurs -aus dem tatsächlich Neues sich entwickeln kann .
Da haben sich die Verantwortlichen im Land ja mal wieder was Tolles einfallen lassen. Wir haben die Einführung des neuen Kinderbildungsgesetzes vor einem Jahr mit vielen Unsicherheiten aufseiten der Träger und Mitarbeiterinnen gerade überstanden, beteiligen uns flächendeckend und mit enormen Zeitdruck an der Errichtung von Familienzentren, da naht auch schon die nächste Herausforderung. Glaubt eigentlich irgend jemand, wir seien nicht ausgelastet? Das was uns mit einem Umfang von fast 100 Seiten durch die Bildungsempfehlungen nun zugemutet werden soll, ist ohne die konkrete Beschreibung, welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, nicht zu leisten. Und das betrifft beide Bereiche Tageseinrichtung und Schule.
Viele schöne Visionen, viel Durcheinander und Widersprüche, aber vor allem fehlt eins: ein durchgängig einheitlicher Bildungsbegriff und das Verständnis von Bildungsprozessen.
Die Rahmenbedingungen stimmen überhaupt nicht. Wenn wir Praktiker diesen Anforderungen der Bildungsvereinbarung gerecht werden und viele Dinge, die wir selbst als sinnvoll erachten, umsetzen wollen, sind Frustration und Burn-out vorprogrammiert.
Besonders ärgert mich, dass auf diese Weise der Anspruch von Eltern und Öffentlichkeit an die Einrichtungen, sowohl Kindergarten als auch Schule immer höher geschraubt wird und das Ansehen von Schule und Kindertageseinrichtungen, von Lehrern und ErzieherInnen immer mehr sinkt.
Spannend fände ich, wenn in die Debatte auch der Blick auf die anderen Bundesländer Einzug hielte. Unter Titulierungen wie “Bildungsplan” / “Grundsätze elementarer Bildung” / “Bildungsempfehlunge” haben alle 16 Bundesländer sich der gleichen Aufgabe gestellt. Die Website http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=2027 gibt einen guten Einstieg hierzu ab.
Zwei Schlaglichter:
Brandenburg zum Bespiel definiert sechs Bildungsbereiche:
• Körper, Bewegung und Gesundheit,
• Sprache, Kommunikation und Schriftkultur,
• Musik,
• Darstellen und Gestalten,
• Mathematik und Naturwissenschaft,
• Soziales Leben
Als Grundverständnis wird definiert:
“Ausgangspunkt für die Beschreibung der Bildungsbereiche sind die Fähigkeiten des Kindes, sich aktiv und auf vielfältige Weise mit seiner gegenständlichen und sozialen Umwelt auseinander zu setzen. Es wird darauf eingegangen, wie sich diese Bildungsfähigkeiten bei Mädchen und Jungen alters und entwicklungsgemäß darstellen, verändern und ausdifferenzieren, und es gibt Anregungen dafür, wie sich die Prozesse bei Kindern durch die Erzieherin anregen, unterstützen und begleiten lassen.”
In Thüringen umfasst der “Bildungsplan” 172 Seiten (!).
Sehr komplex versucht man dort ein Geflecht von “basaler – elemenater – primarer Bildung zu entwickeln. Viele Text – aber lesenswert …
Alles wunderbar. Die Bildungsbereiche sind eingeteilt, die “Fachöffentlichkeit” setzt sich intensiv mit dem Bildungsprozess auseinander. Auf dem Papier ! – Aber die Rahmenbedingungen? – Die konkrete Umsetzung? – Ich bin müde geworden gegen die großen Windräder der Theoretiker anzugehn. Hier vor Ort , in der praktischen Arbeit, fühle ich mich alleingelassen. Gut, das die direkte “Arbeit am Kind ” uns Pädagogen etwas bedeutet; das wir an den Kindern die direkten “Erfolge” ablesen können.
Na toll!